Dienstag, den 21. Dezember 2010 um 09:47 Uhr

Nur noch eingeschränkte Anerkennung von Eichscheinen

Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH hat ihre Grundsätze über die messtechnische Rückführung zur Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen an die internationalen Regeln angepasst. Einzelheiten zu anzuerkennenden Rückführungsnachweisen können dem Merkblatt 71 SD 0 005 entnommen werden.
 
Danach werden Eichscheine und Prüfscheine für Sonderprüfungen deutscher Eichbehörden, die nach dem 31. Dezember 2010 ausgestellt sind, in allen Akkreditierungsverfahren von Konformitätsbewertungsstellen nicht mehr als Rückführungsnachweise anerkannt. Die bereits seit 1. Juni 2007 geltende Regelung für Kalibrierlaboratorien bleibt hiervon unberührt.
 
Vor dem 1. Januar 2011 ausgestellte Eichscheine und Prüfscheine für Sonderprüfungen deutscher Eichbehörden behalten ihre Anerkennung als Rückführungsnachweise, sofern sie die Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17025 Kapitel 5.10.2 und 5.10.4 erfüllen.
 
Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH möchte darauf hinweisen, dass Akkreditierungen und deren Aufrechterhaltung u. a. von der ordnungsgemäßen Rückführung der Normale und Messgeräte abhängen. Bitte veranlassen Sie rechtzeitig entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung einer Aussetzung der Akkreditierung.
 
 
Merkblatt zur messtechnischen Rückführung im Rahmen von Akkreditierungsverfahren (pdf)
Brief der DAkkS an alle akkreditierten Konformitätsbewertungsstellen (pdf)

Den  Artikel finden Sie unter:

http://www.dakks.de/content/nachweis-der-messtechnischen-rüclführung

Quelle: Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH DAkkS (12/2010)

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