Freitag, den 10. Dezember 2010 um 04:45 Uhr

Nachweismethoden für Allergie auslösende Stoffe verbessern

Mit der Entwicklung von Analysemethoden zum Nachweis Allergien auslösender Stoffe in Lebensmitteln befassen sich Expertinnen und Experten auf einer gemeinsamen Veranstaltung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) und des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Berlin, die heute zu Ende geht. Die Kennzeichnung von Allergenen auf Lebensmittelverpackungen ist gesetzlich vorgeschrieben. Ihre Überprüfung ist nur mit Hilfe geeigneter Nachweismethoden möglich. „Allergien nehmen in der Bevölkerung zu; deswegen kommt dem Nachweis von bekanntermaßen Allergie auslösenden Stoffen eine bedeutende Rolle im gesundheitlichen Verbraucherschutz zu“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. Auf dem zweitägigen Workshop „Allergene in Lebensmitteln - Aktuelle Entwicklungen in der Analytik“ in Berlin wurden Möglichkeiten für erste Testsysteme vorgestellt.

Bei hoch allergischen Personen reichen Spuren eines Lebensmittels aus, um einen lebensbedrohlichen allergischen Schock auszulösen. Ein Ziel des Nationalen Aktionsplans gegen Allergien des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) ist es daher, die Kennzeichnung allergener Stoffe auf Lebensmitteln zu verbessern, damit sich Betroffene besser vor solchen Stoffen schützen können. Die bisher gültige Regelung sieht vor, dass Spuren allergener Stoffe gekennzeichnet werden müssen, wenn das Risiko besteht, dass diese bei der Lebensmittelherstellung unbeabsichtigt in das Produkt gelangen. Dies ist etwa der Fall, wenn auf demselben Produktionsband nacheinander zwei verschiedene Schokoladensorten hergestellt werden, von denen die erste Nüsse enthält. Spuren der Nüsse können dann in die zweite Schokolade gelangen. Ob diese Spuren tatsächlich vorhanden sind, lässt sich derzeit mit amtlichen Methoden für Haselnüsse zwar nachweisen, ebenso wie für Erdnüsse und Sellerie. Für viele andere allergene Bestandteile gibt es solche Nachweismethoden aber noch nicht. Hersteller kennzeichnen deswegen vorsichtshalber ihre Produkte mit pauschalen Angaben wie „Kann Spuren von Haselnüssen enthalten“. Für Allergiker bedeutet eine pauschale Kennzeichnung eine unnötige Einschränkung bei der Lebensmittelwahl.

Zwei Forschungsprojekte sollen nun Abhilfe schaffen. So entwickelt das Bayerische LGL derzeit zusammen mit anderen wissenschaftlichen Einrichtungen einen Schnellnachweis zur Mengenbestimmung allergener Stoffe in Lebensmitteln in der gesamten Produktionskette auf Basis der PCR-Methode (Polymerase-Kettenreaktion). Gegenwärtig werden die entwickelten Methoden, in der Praxis erprobt. Das BfR arbeitet mit zwei Projektpartnern an der Entwicklung und Standardisierung von besonders einfach anzuwendenden Schnelltests („screening“) zum Nachweis von Allergenen. Dabei werden Extrakte des zu untersuchenden Lebensmittels auf einen Teststreifen aufgebracht, der innerhalb von zehn Minuten anzeigt, ob ein Allergen enthalten ist und wenn ja, welches. Ein speziell ausgestattetes Labor für ein erstes schnelles Ergebnis ist nicht notwendig, der Test kann vor Ort erfolgen. Daneben werden neue, moderne Analyseverfahren erarbeitet, die das Erbgut der Allergie auslösenden Stoffe mit großer Sicherheit auch in stark verarbeiteten Lebensmitteln erkennen. Dazu wird in der PCR spezifisch das Erbgut millionenfach kopiert. Vorteil: Alle dazu benötigten Reagenzien sind überall erhältlich, die Methoden können somit von Herstellern und Kontrolleuren weltweit eingesetzt werden. Die Methoden sollen darüber hinaus so empfindlich messen, dass Allergene auch im Spurenbereich von ppm (parts per million) nachgewiesen werden. Außerdem können verschiedene Allergene parallel analysiert werden, darunter auch solche, die bisher nur schwer festzustellen waren. Bisher ist am BfR ein System entwickelt worden, das die am häufigsten vorkommenden Allergene in Schokoladen parallel in nur einer Analyse nachweisen kann.

In den kommenden beiden Jahren steht vor allem die Standardisierung der entwickelten „Screening“-Verfahren im Fokus. Denn nur robuste und standardisierte Methoden können von möglichst vielen Herstellern in der Produktion und von den Behörden in der amtlichen Kontrolle eingesetzt werden.


Den Artikel finden Sie unter:

http://www.bfr.bund.de/cd/53292

Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) (12/2010)

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