Der Bundestag hat dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gesetzes über die Akkreditierungsstelle (19/3373) zugestimmt. Er folgte damit einer Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (19/4881).
Mit dem Gesetz soll die Akkreditierungsstelle in die Lage versetzt werden, ihre Alleinstellung zu verteidigen. Sie kann damit Tätigkeiten untersagen, die ihren Vorbehaltsbereich beschneiden könnten. Die Gewerbeordnung wurde dahingehend geändert, dass Industrie- und Handelskammern bundesweit einheitliche Sachkundeprüfungen für bestimmte Berufe durchführen dürfen. In der Gewerbeordnung wurde außerdem eine Ermächtigungsgrundlage mit Blick auf Vorgaben der Finanzmarktrichtlinie erweitert.
Qualität und Sicherheit
Die Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen sei nach der europäischen Akkreditierungsverordnung vom 9. Juli 2008 der jeweiligen nationalen Akkreditierungsstelle vorbehalten, heißt es in dem Gesetzentwurf. In Deutschland ist dies die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS). Diese Alleinstellung der Akkreditierungsstelle müsse „im Interesse der Funktionsfähigkeit des Akkreditierungssystems geschützt werden“. Dieser Schutz stärke auch den europäischen Binnenmarkt und die Harmonisierung von technischen Vorschriften und Anforderungen an Produkte und Dienstleistungen.
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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2018/kw41-de-akkreditierungsstelle-gewerbeordnung/570772
Quelle: Deutscher Bundestag (10/2018)
Freitag, den 12. Oktober 2018 um 08:32 Uhr