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Dienstag, den 14. Mai 2019 um 04:27 Uhr

Neues DAkkS-Regelkonzept bekommt Konturen

Das neue Regelkonzept der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) nimmt Form an. Das DAkkS-Regelwerk soll künftig übersichtlicher strukturiert, schlanker angelegt und noch einheitlicher formuliert sein.

Im März 2019 wurde das Regelkonzept  dem Akkreditierungsbeirat (AKB) vorgestellt, einen Monat später hat das Horizontale Komitee der DAkkS (HC) weitere Konkretisierungen zu den Dokumentenkategorien vorgenommen. Die DAkkS will die Überführung des DAkkS-Regelwerks in das neue Konzept sukzessive vornehmen und geht davon aus, dass die vollständige Umstellung der über 350 DAkkS-Regeln mehrere Jahre beanspruchen wird.

Orientierung an 17000er-Normenreihe und Levelstruktur

Das neue System des Regelwerkes soll eine an internationalen Vorgaben orientierte Struktur entlang der 17000er-Normenreihe erhalten und sich streng nach den „Leveln“ strukturieren, die durch die Gegenseitigkeitsabkommen von der europäischen Akkreditierungsorganisation EA und dem International Accreditation Forum (IAF) vorgegebenen sind und in entsprechenden Dokumenten (EA 1/06 und IAF PR 4) erläutert werden.

Mit dem neuen Regelsystem sollen Begriffe und Inhalte widerspruchsfrei festgelegt und Redundanzen vermieden werden. Ziel ist es, auf jeder Regelebene pro Akkreditierungsnorm (Level 1 und Level 3) möglichst nur eine DAkkS-Regel - einschließlich sektoraler Anhänge - zu veröffentlichen, die in ihrer Struktur der entsprechenden 17000er-Norm folgt. Notwendige Auslegungen oder Grenzwertfestlegungen erfolgen also künftig immer direkt am verbindlichen Normpunkt. Auf diesem Weg werden sich die Übersichtlichkeit und die Auffindbarkeit von Regelungen deutlich verbessern.

Aufbau des zukünftigen DAkkS-Regelwerks: Dokumentenkategorien
Für die Umsetzung des neuen Regelkonzepts hat die DAkkS Grundsätze für den Aufbau der DAkkS-Regeln festgelegt und dem Akkreditierungsbeirat erläutert. Zudem wird zukünftig – sofern möglich – auf Regeln der europäischen und internationalen Akkreditierungsorganisation verwiesen. Die für Konformitätsbewertungsstellen relevanten, verbindlichen Regeln veröffentlicht die DAkkS daher zukünftig in einer ins Deutsche übersetzten Version. Neben Regeln wird die DAkkS bei Bedarf weitere Dokumente und Informationen bereitstellen.

Das neue Regelkonzept der DAkkS sieht zukünftig die folgenden Kategorien von Dokumenten vor.
  • DAkkS-Regel
    DAkkS-Regeln sind Verwaltungsvorschriften, in der allgemeine oder sektorale Regeln zur Auslegung, Konkretisierung oder Ergänzung von Gesetzen, technischen Vorschriften oder Normen niederlegt sind. In DAkkS-Regeln werden sowohl verbindliche Festlegungen zur Akkreditierungstätigkeit der DAkkS getroffen, als auch verbindliche Auslegungen gesetzlicher oder normativer Vorgaben für die Konformitätsbewertungsstellen festgelegt.
    Daneben können DAkkS-Regeln allgemeine oder sektorale Grenzwerte oder Risikobewertungen für Akkreditierung oder Konformitätsbewertung enthalten (antizipierte Sachverständigengutachten). Eine DAkkS-Regel kann auch Ermessensrichtlinien und Vereinfachungsanweisungen der DAkkS dokumentieren, damit alle Mitarbeiter gleichgerichtet und einheitlich handeln. Ziel ist in allen Fällen, ein einheitliches Verwaltungshandeln der DAkkS sicherzustellen.
    Verwaltungsvorschriften dürfen nicht über gesetzliche oder normative Begriffe hinaus neue Anforderungen aufstellen und sind in ihrer Wirkung auf den Innenbereich der Behörde beschränkt.
    DAkkS-Regeln werden gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 und 2 AkkStelleG dem Akkreditierungsbeirat (AKB) zur Ermittlung übersandt.

  • DAkkS-Beschluss
    Ein DAkkS-Beschluss entspricht inhaltlich einer Regel, wird aber in einem abgekürztem Verfahren in der DAkkS und auch bei der Zuleitung an den Akkreditierungsbeirat (AKB) behandelt, weil es sich um eilbedürftige Regelungen handelt.

  • DAkkS-Übersetzung
    Eine DAkkS-Übersetzung ist die Übersetzung von ILAC, IAF und EA-Dokumenten in die deutsche Sprachfassung.

  • DAkkS-Merkblatt
    Ein DAkkS-Merkblatt enthält wesentliche Informationen zum Verwaltungsverfahren. So können dort insbesondere Informationen zu notwendigen Nachweisen, einzureichenden Unterlagen, zum Ablauf des Verfahrens oder zu Antragserfordernissen veröffentlicht werden. Dazu gehören auch Übergangsanleitungen. Merkblätter können auch generelle abstrakte fachliche Ausarbeitungen enthalten, die eine Hilfestellung für die Konformitätsbewertungsstelle sind oder Best Practice vorstellen sowie Fragen und Antworten zu bestimmten fachlichen oder sektoralen Themen besprechen.
    Merkblätter unterstützen Antragsteller im Akkreditierungsverfahren dabei, ihr Verfahren einfach, zweckmäßig und zügig durchzuführen. Sie enthalten keine neuen Festlegungen an Konformitätsbewertungsstellen, die nicht bereits durch anderweitige Vorschriften definiert wurden, sie können solche aber im Kontext einer Anleitung oder Erläuterung wiederholen.

  • DAkkS Amtliche Mitteilungen
    Amtliche Mitteilungen der DAkkS enthalten Informationen (Warnungen) über erkannte Risiken, Rechtsverstöße, erfolgte Untersagungen, unzulässige Handlungen oder marktrelevante Abweichungen und dienen allein dem informatorischen Staatshandeln. Sie enthalten keine Festlegungen an Konformitätsbewertungsstellen, sondern informieren die Marktteilnehmer allgemein.

Den Artikel finden Sie unter:

https://www.dakks.de/content/neues-dakks-regelkonzept-bekommt-konturen

Quelle. Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) (05/2019)

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