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Donnerstag, den 13. Juni 2019 um 09:52 Uhr

Neuregelung der Darstellung von Kalibrierergebnissen und Kalibrierscheinen

Mit der Revision der  DIN EN ISO/IEC 17025 in 2018 wurden auch die allgemeinen Anforderungen an Kalibierscheine aktualisiert. Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) hat die Regelungen zur Darstellung von Kalibrierergebnissen auf Kalibrierscheinen neu gefasst und am 12. Juni veröffentlicht.
Ab sofort ist das Dokument "Darstellung von Kalibrierergebnissen und die Verwendung der DAkkS-Kalibriermarke" (71 SD 0 025)  auf der Website der DAkkS verfügbar. Die bisherige Anleitung zum Erstellen eines Kalibrierscheines (DAkkS-DKD-5) sowie die Regelungen für die DAkkS-Kalibriermarke (DAkkS-DKD-MB-5) werden mit Ablauf der Übergangsfrist der Umstellung der Akkreditierungen auf die revidierte Fassung der DIN EN ISO/IEC 17025 zum 30. November 2020 zurückgezogen.

Das neue DAkkS-Dokument fasst jetzt alle relevanten Anforderungen in einem Dokument zusammen, da die Regelung ab jetzt neben den Bezügen zu normativen Vorgaben der DIN EN ISO/IEC 17025:2018 auch die allgemeinen Anforderungen an Kalibierscheine der International Laboratory Accreditation Cooperation (ILAC) enthält, die unter anderem im Dokument ILAC P-14  definiert sind.

Das Dokument 71 SD 0 025 beinhaltet neben den Hinweisen zu den Anforderungen auch Hinweise zum Layout von Musterkalibrierscheinen. Diese haben fortan nur noch empfehlenden Charakter. Das grundlegende Layout wurde allerdings  beibehalten, da es sich seit Einführung der Akkreditierung und der damit verbundenen inhaltlichen Anforderungen an Kalibrierscheine in Deutschland und Europa jedoch bewährt hat und über einen hohen Wiedererkennungswert verfügt. Die „DAkkS-Kalibriermarke“ wurde unverändert aus DAkkS-DKD-MB-5 übernommen.

Das Wichtigste im Überblick:
Kalibrierscheine für akkreditierte Kalibrierlaboratorien: Was ändert sich bei den Empfehlungen zum Layout?
  1. Der Hinweis „Akkreditiert durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH“ an der bisher aufgeführten Position – insbesondere die Art und Weise der prägnanten Darstellung - entfällt. Dadurch soll der Eindruck vermieden werden, dass die DAkkS Herausgeber und Eigentümer des Kalibrierscheins ist oder selbst Kalibrierdienstleistungen anbietet.

  2. Der bisherige Hinweis auf dem Kalibrierschein „Auszüge oder Änderungen bedürfen der Genehmigung der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH“ entfällt und darf nicht mehr aufgeführt werden. Es erfolgt keine generelle Autorisierung oder Freigabe der Musterkalibrierscheine eines Kalibrierlabors mehr durch die DAkkS. Die geplante Verwendung des Akkreditierungssymbols auf Kalibrierscheinen wird dagegen unverändert von den Laboren bei der DAkkS eingereicht, so dass diese von ihr geprüft und freigegeben werden können. Ob die Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17025:2018 an einen Kalibrierschein erfüllt werden, ist Bestandteil der Begutachtungen durch die DAkkS im Rahmen des Akkreditierungsprozesses.

  3. Die Verwendung der DKD-Marke, (Logo des Deutschen Kalibrierdienstes) ist nicht mehr verpflichtend.

Was ist zu tun?

  1. Mit der Umstellung einer Akkreditierung auf die DIN EN ISO/IEC 17025:2018 müssen Kalibrierlaboratorien auch ihre Musterkalibrierscheine an die neuen Regelungen des Dokumentes 71 SD 0 025 anpassen. Dafür können sie entweder das vorgeschlagene Muster oder auch eigene Layouts verwenden. Kalibrierlaboratorien, deren Akkreditierung bereits auf die neue Norm umgestellt ist, wird empfohlen, die Anpassung ihrer Musterkalibrierscheine und der Nutzungsrechte des DKD-Logos bei der nächsten Überwachungsbegutachtung, spätestens jedoch vor dem 01. Dezember 2020 vorzunehmen. Alle nach der „alten“ DIN EN ISO/IEC 17025:2005 akkreditierten Kalibrierlaboratorien können die bisherigen Kalibrierscheine bis zum Ende der Umstellungsfrist auf den neuen Normenstand in unveränderter Form weiterverwenden.

  2. Die Verwendung des DAkkS-Akkreditierungssymbols bzw. des kombinierten ILAC-MRA-Zeichens auf den umgestellten Kalibrierschein-Layouts benötigt die Freigabe durch den zuständigen DAkkS-Verfahrensmanager. Wie schon zuvor ist für die Nutzung des kombinierten Zeichens eine Lizenzvereinbarung mit der DAkkS erforderlich. Bereits bestehende Lizenzvereinbarungen müssen für die Umstellung des Kalibrierschein-Layouts nicht erneuert werden.

  3. Die Verwendung eines textlichen Verweises auf die Akkreditierung – z. B. „Akkreditiert durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH“ – erfordert ebenfalls eine Freigabe durch den zuständigen DAkkS-Verfahrensmanager. Die Vorgaben zur Anwendung solcher Textverweise regelt das DAkkS-Dokument 71 SD 0 011.

  4. Inhaber der Marke „DKD“ ist die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB). Sie vergibt auch die Nutzungsrechte für das DKD-Logo. Durch eine vertragliche Vereinbarung zwischen der PTB und der DAkkS dürfen akkreditierte Kalibrierlaboratorien das DKD-Logo bis zum 30. November 2020 (Ende der Übergangsfrist für die DIN EN ISO/IEC 17025:2018) auf Kalibrierscheinen nach DAkkS-DKD-5 weiterhin nutzen. Spätestens ab 1. Dezember 2020 geht die Verantwortung für das Einholen der Erlaubnis zur Verwendung des DKD-Logos dann auf das jeweilige Kalibrierlaboratorium über. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum DKD-Logo ausschließlich an den Deutschen Kalibrierdienst.

Den Artikel finden Sie unter:

https://www.dakks.de/content/neuregelung-der-darstellung-von-kalibrierergebnissen-und-kalibrierscheinen

Quelle: Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) (06/2019)


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