Die Bundesärztekammer hat ihre Richtlinie zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (Rili-BÄK) aktualisiert und die Rolle der Akkreditierung in diesem Bereich gestärkt. Wichtige Neuerung: Ringversuchsanbieter müssen auch die Erfüllung der „zusätzlichen Anforderungen“ der Rili-BÄK an Referenzinstitutionen zukünftig im Akkreditierungsverfahren der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) prüfen lassen, wenn eine Listung als Referenzinstitution geplant ist. Auch bisher war eine verpflichtende Akkreditierung als Ringversuchsanbieter nach der Norm DIN EN ISO/IEC 17043 vorgesehen. Die Bundesärztekammer hat die Überprüfung der zusätzlichen Anforderungen allerdings bei der „Bestellung“ als Referenzinstitution selbst vorgenommen. Dieses Vorgehen wird nun durch eine Listung ersetzt.
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https://www.dakks.de/de/aktuelle-meldung/bundesaerztekammer-erweitert-nutzung-der-akkreditierung.html
Quelle: Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) (03/2023)