Mit der konstituierenden Sitzung des Fachbeirates „Gesundheitlicher Verbraucherschutz/Agrar“ am 2. Dezember 2010 hat der Akkreditierungsbeirat (AKB) beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie den letzten von insgesamt sieben Fachbeiräten eingerichtet. Der AKB komplettiert damit seinen im Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG) festgelegten organisatorischen Aufbau.
Der Akkreditierungsbeirat ist ein zentrales Gremium im deutschen Akkreditierungssystem. Seine Aufgabe ist die Beratung und Unterstützung der Bundesregierung und der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) in Fragen der Akkreditierung. Insbesondere ermittelt und beschließt der AKB Regeln, die vor allem die rechtlichen Anforderungen an Konformitätsbewertungsstellen bzw. für Akkreditierungstätigkeiten definieren. Die sieben Fachbeiräte unterstützen den AKB bei der Ermittlung sektoraler Regeln in den entsprechenden Themenbereichen. Ferner können diese sektorbezogenen Fachgremien bei der Vorbereitung von Akkreditierungsentscheidungen mitwirken.
Folgende Fachbeiräte wurden in den vergangenen Wochen eingerichtet:
- Fachbeirat 1: Bauwesen / Verkehr / Werkstofftechnik / Materialprüfung
- Fachbeirat 2: Geräte- und Anlagensicherheit / Telekommunikation / EMV
- Fachbeirat 3: Gesundheit / Forensik
- Fachbeirat 4.1: Gesundheitlicher Verbraucherschutz / Agrar
- Fachbeirat 4.2: Chemie / Umwelt
- Fachbeirat 5: Metrologie
- Fachbeirat 6: System- / Personenzertifizierung
Den Artikel finden Sie unter:
http://www.dakks.de/content/akkreditierungsbeirat-richtet-fachbeir%C3%A4te-ein
Quelle: Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) (12/2010)