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Montag, den 18. September 2017 um 12:05 Uhr

Prüf- und Kalibrierlaboratorien: Verfahrensangaben in Ergebnisberichten müssen vollständig sein

Prüf- und Kalibrierlaboratorien bilden mit ihren Dienstleistungen einen wichtigen Baustein der Qualitätsinfrastruktur in Deutschland. Sie prüfen in vielen Bereichen der Wirtschaft, ob beispielsweise Produkte hinsichtlich ihrer Qualität und Sicherheit verlässlich sind, bzw. ob eingesetzte Prüfmittel ordnungsgemäß kalibriert sind. Welche Verfahren sie dabei anwenden, lässt sich anhand der Ergebnisberichte nachvollziehen. Bei der Akkreditierungen von Laboratorien achtet die DAkkS daher verstärkt darauf, dass die Angaben der angewandten Prüf- und Kalibrierverfahren vollständig sind.

Ergebnisse von Prüfungen und Kalibrierungen sind nur verwertbar, aussagekräftig und zweckdienlich, wenn die dafür angewendeten Verfahren angegeben sind. Zur eindeutigen Bezeichnung eines Verfahrens gehören mindestens der Kurztitel sowie der Ausgabestand/das Ausgabedatum. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um eine Norm, ein ihr gleichzusetzendes Verfahren oder ein Hausverfahren handelt. Wird beispielsweise eine Norm ohne ihr Ausgabedatum genannt, so lässt sich oftmals nicht eindeutig nachvollziehen, welches Verfahren tatsächlich angewendet wurde.

Die DAkkS achtet daher bei Begutachtungen verstärkt darauf, dass der Ausgabestand/das Ausgabedatum in Ergebnisberichten angegeben wird. Ist das nicht der Fall, zieht das eine Abweichung nach sich, da die Norm DIN EN ISO/IEC 17025:2005-08, Abs. 5.10.2 (e) die Angabe des angewendeten Verfahrens verlangt.


Den Artikel finden Sie unter:

http://www.dakks.de/content/verfahrensangaben-ergebnisberichten-m%C3%BCssen-vollst%C3%A4ndig-sein

Quelle: Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) (09/2017)

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