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Freitag, den 08. Oktober 2021 um 11:05 Uhr

DAkkS ändert Abrechnungspraxis

Am 01.10.2021 trat die neue Gebührenordnung für die DAkkS (AkkStelleGebV) zeitgleich mit der vom Bundeswirtschaftsministerium geänderten Gebührenverordnung in Kraft. Mit ihr sollen ab sofort Vorschusszahlungen geringer ausfallen als bisher. Zudem wurde die Schätzung der Gebühren und Auslagen angepasst. Mit dieser neuen Regelung sollen vor allem kleine und mittlere Unternehmen entlastet und so vor eventuellen Liquiditätsproblemen geschützt werden.

Die DAkkS erhebt für ihre individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen Vorschüsse. Damit sichert sie ihre Zahlungsverpflichtungen ab, die sie selbst bereits vor der eigentlichen Leistungserbringung eingeht. Die Höhe der Vorschusszahlungen orientiert sich an den in der Gebührenschätzung ermittelten und voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen. Zukünftig senkt die DAkkS den Anteil der im Voraus zu zahlenden Gebühren, um die Konformitätsbewertungsstellen zu entlasten. Die gesetzliche Grundlage für das Anfordern von Vorschusszahlungen ist das Bundesgebührengesetz sowie das im Juli 2017 geänderte Akkreditierungsstellengesetz.

Weiterhin passt die DAkkS auch die Berechnung der Gebührenschätzung für ein Akkreditierungsverfahren an, um die voraussichtlichen Kosten des jeweiligen Akkreditierungsverfahrens präziser ermitteln zu können. Die Anpassung basiert auf den Erfahrungswerten, die seit Einführung der Gebührenverordnung im Jahr 2018 gemacht wurden. Diese Maßnahme soll künftig mögliche Abweichungen zwischen dem Schätzwert und den tatsächlich im Verfahren anfallenden Aufwänden der DAkkS reduzieren.


Den Artikel finden Sie unter:

http://www.klinkner.de/hinweise/8606-dakksaendertabrechnungspraxis

Quelle: Dr. Klinkner & Partner GmbH (10/2021)

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