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Donnerstag, den 29. Februar 2024 um 06:06 Uhr

Technische Regel für Gefahrstoffe geändert

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 903 - Biologische Grenzwerte (BGW) am 23.02.2024 geändert. Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder.

Sie werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben.
Diese TRGS konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der
Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit
mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.


Den Artikel finden Sie unter:

https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/TRGS/pdf/TRGS-903.pdf?__blob=publicationFile&v=8

Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) (02/2024)

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